Baukosten DIN 276: Kostengruppen und Kostenermittlung

Mit Pro Bauherr können Sie die Baukosten Ihres Projektes optimieren, ohne Abstriche bei Nutzen oder Komfort machen zu müssen. Erfahren Sie hier mehr über die Berechnung der Baukosten nach DIN 276.

Was enthält die Baukosten DIN 276?

Die Deutsche Industrienorm DIN 276 (Kosten im Bauwesen) dient zur Kostenplanung im Bauwesen, insbesondere für Kostengliederung, -schätzung und -ermittlung in einer einheitlichen Vorgehensweise. Dadurch können Kostenaufstellungen transparenter und vergleichbar vorgenommen werden.

Die aktuelle Norm gilt seit 2018 als DIN 276 2018-12, in der die DIN 276-1-2008-12 (Maßnahmen zur Herstellung, zum Umbau und zur Modernisierung der Bauwerke sowie die damit zusammenhängenden Aufwendungen) sowie DIN 276-4, DIN 277-3, KG 300 und KG 400 aufgegangen sind.

(Quelle: DIN 276 (Kosten im Bauwesen))

Ebenfalls relevant für Bauprojekte ist die DIN-Norm 277. Die DIN 277 Grundflächen und Rauminhalte bildet die einheitliche Beurteilungs- und Berechnungsgrundlage, für die Gliederung von Kosten im Hochbau und die Berechnung von Grundflächen und Rauminhalten.

(Quelle: DIN 277 (Grundflächen und Rauminhalte im Hochbau))

Baukosten DIN 276: Kostengruppen 

Die einzelnen Kostenpunkte von Bauprojekten werden in der Baukosten DIN 276 in acht Kostengruppen aufgeschlüsselt. Diese sind:

  • 100 – Grundstück
  • 200 – Vorbereitende Maßnahmen
  • 300 – Bauwerk – Baukonstruktionen
  • 400 – Bauwerk – Technische Anlagen
  • 500 – Außenanlagen und Freiflächen
  • 600 – Ausstattung und Kunstwerke
  • 700 – Baunebenkosten
  • 800 – Finanzierung

100: Grundstück

Die erste Kostengruppe der Baukosten nach DIN 276 ist das Grundstück. Abgebildet werden in dieser Gruppe der Kaufpreis für das Grundstück sowie Grundstücksnebenkosten wie Grunderwerbsteuer, Maklercourtage, Notarkosten und Grundbuchgebühren. Dazu kann das Ablösen von Rechten Dritter Kosten verursachen. Auch dies wird in der Kostengruppe Grundstück abgebildet. Die Kostengruppe ist entsprechend wie folgt gegliedert:

  • 110 Grundstückswert
  • 120 Grundstücksnebenkosten
  • 130 Rechte Dritter

Eine Optimierung der Baukosten in dieser Kostengruppe ist in der Regel nur möglich, wenn eine gewisse räumliche Flexibilität besteht, denn der Grundstückspreis ist natürlich von der Lage abhängig. Zudem unterscheidet sich die Höhe der Grundstücksnebenkosten je nach Bundesland. So liegt beispielsweise die Grunderwerbsteuer zwischen 3,5 und 6,5 Prozent.

200: Vorbereitende Maßnahmen

Unter den vorbereitenden Maßnahmen werden alle Arbeiten zusammengefasst, die vor Beginn des eigentlichen Bauvorhabens starten müssen. Als vorbereitende Maßnahmen zählen nach Baukosten DIN 276:

  • 210 Herrichten (z.B. Sicherungs- und Abbruchmaßnahmen, Altlastenbeseitigung etc.)
  • 220 Öffentliche Erschließung (z.B. Erschließungsbeiträge, Kostenzuschüsse und Anschlusskosten für Wasser-, Gas-, Stromversorgung, Abfallentsorgung etc.)
  • 230 Nichtöffentliche Erschließung (z.B. Erschließung von Verkehrsflächen oder technischen Anlagen etc.)
  • 240 Ausgleichsmaßnahmen und Abgaben (z.B. durch Auflagen für Naturschutz etc.)

Der Umfang dieser Kostengruppe wird maßgeblich durch den Erschließungsgrad des Grundstücks beeinflusst. So fallen die notwendigen Arbeiten geringer aus, wenn es sich bereits um baureifes Land statt um Rohbauland handelt.

300: Bauwerk – Baukonstruktionen

Die Kostengruppe Bauwerk – Baukonstruktionen nimmt in der Regel den größten Anteil, etwa die Hälfte, der Gesamtbaukosten ein. Hierzu gehören alle Arbeiten, die für das Bauwerk und die Baukonstruktion von Hochbauten, Ingenieurbauten, Infrastrukturanlagen notwendig sind. Die Kostengruppe erstreckt sich auf die Kosten für folgende Arbeiten:

  • 310 Baugrube
  • 320 Gründung, Unterbau
  • 330 Außenwände/ Vertikale Baukonstruktionen, außen
  • 340 Innenwände/ Vertikale Baukonstruktionen, innen
  • 350 Decken/ Horizontale Baukonstruktionen
  • 360 Dächer
  • 370 Infrastrukturanlagen
  • 390 Baukonstruktive Einbauten
  • 390 Sonstige Maßnahmen für Baukonstruktionen

In dieser Kostengruppe kann es zu einer großen Varianz der Baukosten kommen. Bauart, Gebäudegröße und Grundriss beeinflussen die Gesamtkosten entscheidend. Gravierende Einsparungen sind hier möglich, da es sehr viele unterschiedliche Ansätze gibt. 

400: Bauwerk – Technische Anlagen

Die technischen Anlagen, die im Gebäude verbaut werden, werden über die Kostengruppe 400 abgebildet. Dazu gehören:

  • 410 Abwasser-, Wasser-, Gasanlagen
  • 420 Wärmeversorgungsanlagen
  • 430 Raumlufttechnische Anlagen
  • 440 Elektrische Anlagen
  • 450 Kommunikations-, sicherheits- und informationstechnische Anlagen
  • 460 Förderanlagen
  • 470 Nutzungsspezifische und verfahrenstechnische Anlagen
  • 480 Gebäude- und Anlagenautomation
  • 490 Sonstige Maßnahmen für technische Anlagen

Diese Kostengruppe wird bei Bauprojekten immer relevanter, da hier nicht nur die Installations-, sondern auch die langfristigen Kosten berücksichtigt werden müssen. Dies wird jedoch meist vernachlässigt, da es sich häufig um unterschiedliche Budgets bei den Auftraggebern handelt. Durch die Wahl des Systems und Herstellers können bei den technischen Anlagen bis zu 30 Prozent Kostenersparnis realisiert werden, ohne Abstriche bei der Qualität zu machen.

500: Außenanlagen und Freiflächen

Der Umfang und die Gestaltung der Außenanlagen und Freiflächen sind je nach Bauprojekt sehr unterschiedlich. Aber auch hier gibt es Kostenpunkte, die in der Baukosten DIN 276 festgehalten werden. Unterschieden werden folgende Arbeiten:

  • 510 Erdbau (z.B. Bodenarbeiten, Baugruben, Dämme etc.)
  • 520 Gründung, Unterbau
  • 530 Oberbau, Deckschichten
  • 540 Baukonstruktionen (z.B. Pergolen, Einfriedungen etc.)
  • 550 Technische Anlagen
  • 560 Einbauten in Außenanlagen und Freiflächen (z.B. Tiergehege, Sportanlagen etc.)
  • 570 Vegetationsflächen (z.B. Beete, Büsche, Rasenflächen etc.)
  • 580 Wasserflächen (z.B. Teiche, Bäche etc.)
  • 590 Sonstige Maßnahmen für Außenanlagen und Freiflächen (z.B. Sicherungs- und Abbruchmaßnahmen)

600: Ausstattung und Kunstwerke

In der Kostengruppe Ausstattung und Kunstwerke werden Einrichtungsgegenstände und Verschönerungsarbeiten im Innen- und Außenbereich zusammengefasst. Neben der Einrichtung mit Möbeln werden hier aber auch spezifische Geräte, zum Beispiel für die medizinische Nutzung, erfasst. Man kann als Grundsatz sagen, dass es sich um “lose Gegenstände” handelt, d.h. Einrichtungsgegenstände, die nicht fest mit dem Gebäude verbunden sind. Zu dieser Kostengruppen gehören:

  • 610 Allgemeine Ausstattung (z.B. Möbel, Geräte, Textilien etc.)
  • 620 Besondere Ausstattung (z. B. medizinische oder technische Geräte etc.)
  • 630 Informationstechnische Ausstattung (z.B. PCs, Server etc.)
  • 640 Künstlerische Ausstattung (z.B. Kunstwerke, Statuen etc.)
  • 690 Sonstige Ausstattung (z.B. Informationstafeln, Schilder, Wegweiser etc.) 

700: Baunebenkosten

Auch die Baunebenkosten werden in die Gesamtkosten eingerechnet. Dafür gibt es eine eigene Kostengruppe. Zu den Baunebenkosten zählen:

  • 710 Bauherrenaufgaben
  • 720 Vorbereitung der Objektplanung
  • 730 Objektplanung
  • 740 Fachplanung
  • 750 Künstlerische Leistungen
  • 760 Allgemeine Baunebenkosten
  • 790 Sonstige Baunebenkosten

In der Regel werden die Baunebenkosten durch den Architekten berechnet und machen etwa 15-21 Prozent der Gesamtkosten aus. Für eine möglichst genaue Kalkulation sollten zu Beginn der Planungen bereits möglichst viele Informationen vorliegen und detaillierte Absprachen getroffen werden. Diese Kosten explodieren oft, wenn sich Anforderungen ändern.

800: Finanzierung

Die Kosten für die Finanzierung eines Bauprojekts werden in der Kostengruppe 800 abgebildet. Dazu zählen:

  • 810 Finanzierungsnebenkosten (z.B. Kosten für Beschaffung der Finanzierung, Finanzplanung, Gerichts- und Notargebühren etc.)
  • 820 Fremdkapitalzinsen
  • 830 Eigenkapitalzinsen
  • 840 Bürgschaften
  • 890 Sonstige Finanzierungskosten

(Quelle: DIN 276 (Kosten im Bauwesen))

Kostenermittlung nach Baukosten DIN 276

Die Baukosten DIN 276 bildet nicht nur die einzelnen Kostengruppen ab, sondern legt auch die Stufen der Kostenermittlung fest. Dabei handelt es sich um ein fünfstufiges Verfahren. Die Kostenermittlung nach DIN 276 läuft wie folgt ab:

1. Kostenrahmen

Zunächst wird ein grober Kostenrahmen erstellt, mit dem festgestellt werden kann, ob ein Projekt wirtschaftlich realisierbar ist. Da es sich hierbei um eine sehr vereinfachte Stufe der Kostenermittlung handelt, sind Schwankungen von bis zu 40 Prozent zwischen Kostenrahmen und endgültigen Kosten möglich. Deshalb lohnt es sich, bereits bei der Ermittlung des Kostenrahmens genau hinzuschauen, um Preisexplosionen zu vermeiden.

2. Kostenschätzung

Die Kostenschätzung ist bereits deutlich aussagekräftiger als der Kostenrahmen und wird durch den Architekten durchgeführt. Dabei werden die Kosten nach den Zehnerstellen der Kostengruppen gegliedert. Damit bildet die Kostenschätzung die Grundlage für die Entscheidung, ob das Projekt tatsächlich realisiert wird. 

Die Ermittlungsart obliegt dabei dem Planer. Bauherren sollten sich also einen Einblick geben lassen, wie die Kostenschätzung zustande kommt, um böse Überraschungen zu vermeiden. Denn auch bei der Kostenschätzungen sind Schwankungen von 30 Prozent nicht unüblich. In dieser Phase sind die größten Hebel für Einsparungen und die Kosten für Planungsänderungen noch minimal.

3. Kostenberechnung

Die Kostenberechnung nach DIN 276 ist eine Fortschreibung der Kostenschätzung. Je mehr Informationen über die Planung und Ausführung vorliegen, desto detaillierter kann die Kostenberechnung erfolgen. Auch wenn die Kostengruppen hier bis auf die Einerstellen aufgeteilt werden, können Abweichungen von 20 Prozent zustande kommen. Spätestens jetzt müssen die Weichen gestellt werden. Noch sind große Einsparpotentiale vorhanden, oft bis zu 30%, jedoch steigen die Änderungskosten mit jedem Planungsfortschritt an. Daher gilt es spätestens hier, die Phase zu nutzen und Entscheidungen zu treffen. Ab jetzt im Idealfall: keine Änderungen mehr vornehmen!

4. Kostenanschlag

Der Kostenanschlag ist die Grundlage für die Vergabe der Bauleistungen. Hier ist eine Abweichung von maximal 10 Prozent anzustreben, doch selbst in dieser Höhe sind Nachträge ärgerlich. Um den Kostenanschlag möglichst exakt zu berechnen, werden endgültige Planungsunterlagen, technische Berechnungen, Angebote der ausführenden Unternehmen mit Leistungsbeschreibungen, Mengenangebote und alle weiteren relevanten Informationen benötigt.

5. Kostenfeststellung

Nach der Fertigstellung des Bauprojekts findet die Kostenfeststellung statt. Nun können die entstandenen Kosten exakt berechnet werden. Dazu werden die Rechnungen der Baufirmen, Planungsunterlagen und Nachweise für unentgeltliche Leistungen (z.B. Eigenleistung) herangezogen. Das Ziel sollte natürlich sein, dass die Kostenabweichung zu den vorherigen Phasen der Kostenermittlung nicht allzu groß ist.

Pro Bauherr: Über uns

Wir sind überzeugt: Einsparungen von 10 bis 30 Prozent sind bei Bauprojekten immer möglich – ohne Abstriche bei Nutzen und Komfort machen zu müssen. Deshalb haben wir Pro Bauherr gegründet. Wir unterstützen Bauherren dabei, nicht länger zusehen zu müssen, wie ein Nachtrag nach dem nächsten bei ihnen ankommt. Mit unserer Erfahrung aus über 1.000 realisierten Projekten und 25 Millionen Euro investiertem Kapital beraten und coachen wir Bauherren, Bauvorhaben von Anfang an erfolgreich aufzusetzen und zu realisieren.

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